Inngau-Mixed-Liga

Satzung Inngau-Mixed-Liga 2011/12

  1. Internationale Volleyball Spielregeln mit unten folgenden Sonderregelungen.
    (Liberospiel erlaubt)
  2. Anmeldung der Mannschaften schriftlich oder bei der Mannschaftsführersitzung.
  3. 4 Staffeln à 6-7 Mannschaften (Inngauliga I, Inngauliga II, Inngauliga III, Inngauliga IV)
    Inngauliga I ist die Staffel mit der höchsten Spielstärke, Inngauliga IV ist die unterste Staffel.
  4. Jede Mannschaft zahlt € 10,-- zur Kostendeckung. Nach Abzug der Internetseitenkosten wird der Betrag in 7 Teile geteilt. Je ein Teil erhalten die Staffelleiter und der Spielleiter, zwei Teile erhält der Internetservice.
  5. Einberufen und geleitet wird die Spielrundenversammlung durch den Spielleiter. Dieser wird durch die anwesenden Mannschaftsvertreter für jeweils zwei Jahre gewählt. Die Wahl kann durch Akklamation erfolgen. Stehen mehrere Kandidaten zur Verfügung, ist der Kandidat gewählt, der die einfache Stimmenmehrheit auf sich vereinigen kann.
    Spielleiter: Erwin Pötzinger Bad Feilnbach (2010/11 und 2011/12)
  6. Der Spielleiter ist der oberste Schiedsrichter während des Spielbetriebes. Hierbei obliegt ihm in erster Linie die Überprüfung von Entscheidungen von den Staffelleitern auf Übereinstimmung mit dieser Satzung.
  7. Der Staffelleiter koordiniert die Spiele innerhalb seiner Staffel und überwacht die Einhaltung des satzungsgemäßen Spielbetriebes. Er wird jährlich durch die anwesenden Mannschaftsvertreter seiner Staffel mit einfacher Mehrheit gewählt. Er erstellt in Abstimmung mit den anderen Staffelleitern den Spielplan. Er überprüft die eingetragenen Daten auf der Internetseite und fordert fehlende Spielergebnisse ein.
    Staffelleiter 2011/12: Inngauliga I Andi Spindler Bad Feilnbach, Inngauliga II Ralph Radzey Feldkirchen, Inngauliga III Florian Helfrich Götting, Inngauliga IV Erwin Pötzinger Bad Feilnbach
  8. Der „Internet-Service“ ist für Pflege des Internet-Auftrittes zuständig.
    www.inngauliga.de
    Saison 2011/12: Peter Reichenbach
  9. Herren mit gültigem Spielerpass sind nicht zugelassen.
  10. Es müssen immer mindestens zwei Damen pro Mannschaft auf dem Spielfeld sein. (Ausgenommen bei Verletzung einer Dame während des Spiels ohne Ersatzdame und Fortführung des Spiels mit 5 Personen)
  11. Bei Spielbeginn müssen 6 Personen auf dem Spielfeld sein. Bei Verletzungsausfällen während des Spiels müssen mindestens 5 Personen auf dem Spielfeld sein.
  12. Freier Spielerwechsel (Liga und Mannschaften)
    Die sportliche Fairness ist beim Spielerleihen zu beachten!
    Inngauliga I: Vorrangig müssen die Spieler der eigenen Mannschaft spielen.
    Auswechslungen während eines Spieles sind hier nicht gemeint, Auswechslungen erfolgen nach den internationalen Regeln
  13. Es gibt zwei Auszeiten pro Satz
  14. Jede Mannschaft darf je Saison maximal 2 Spiele verschieben.
    Sollte eine Mannschaft mehr Spiele verschieben, werden die zu viel verschobenen Spiele nachträglich als verloren gewertet.
  15. Bei Spielverschiebungen verliert die verschiebende Mannschaft das Heimrecht.
  16. Spielverlegungen müssen der gegnerischen Mannschaft mindestens drei Tage vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden. Das Spiel sollte innerhalb einer Woche nachgeholt werden (z.B. auch in der Halle der Auswärtsmannschaft). Eine abgesprochene Terminverschiebung muss auch über das Internet eingestellt und bestätigt werden. Hierbei muss auch eingetragen werden, wer das Spiel verschoben hat.
  17. Die Liga endet vor den Pfingstferien. Die beiden letzten Wochen vor den Pfingstferien sind für die Relegationsspiele vorgesehen.
    Saison 2011/12: Ligabeginn 10.10.2011, Ligaende Regelstaffelspiele 11.5.2012, Relegationsspielende 25.5.2012
  18. Tritt eine Mannschaft zum geplanten oder bereits verschobenen Termin nicht an, wird das Spiel für sie mit 30:75 Bällen, 0:3 Sätzen und 0:2 Punkten als verloren gewertet.
  19. Bestehen während der Austragung eines Spieles Meinungsverschiedenheiten darüber, wie ein Spiel zu werten ist, gilt folgende Regelung:
    - Das Spiel wird normal zu Ende gespielt.
    - Der Einspruch einer Mannschaft wird auf dem Ergebnisbericht vermerkt.
    - Die Entscheidung über die Wertung des Spieles trifft der Staffelleiter.
    - Die beteiligten Mannschaften können Vorschläge zur Wertung machen.
  20. Steigt eine Mannschaft während der Saison aus der Liga aus, so werden die bis dahin von der aussteigenden Mannschaft geführten Spiele storniert.
  21. Spätestens eine Woche nach Spieltermin müssen die Spielergebnisse in das Internet eingepflegt werden. Das Einpflegen erfolgt über einen Link der per eMail von der Homepage versandt wird. Die Ergebnisberichte sind zur späteren Kontrolle von den Mannschaftsführern der Heimmannschaft aufzuheben.
  22. Das Schiedsgericht wird grundsätzlich von der Heimmannschaft gestellt. Es muß wenigstens der 1. Schiedsrichter vorhanden sein. Der 2. Schiedsrichter sollte – muß aber nicht – von der Gastmannschaft gestellt werden.
  23. Die Spiele werden in der Regel am Trainingstermin der Heimmannschaft ausgetragen.
  24. Die Netzhöhe beträgt 2,35 m.
  25. Es wird auf drei Gewinnsätze gespielt. Die Sätze enden bei 25 mit 2 Punkten Differenz. (5. Satz bei 15 mit 2 Punkten Differenz).
  26. Bei beibehalten der Staffeln steigt der Staffelsieger auf und der Staffelletzte ab. Der Staffelvorletzte führt mit dem Zweiten der nächstniedrigeren Staffel ein Relegationsspiel aus oder einigt sich. Das Spiel sollte beim Zweiten der nächstniedrigeren Staffel durchgeführt werden der auch für den Terminvorschlag verantwortlich ist. Die Einteilung der Ligen ergibt sich durch die Anmeldungen bei der Spielrundenversammlung vor der neuen Saison durch Abstimmung der Mannschaftsführer.

Für Anregungen und Tipps sind wir Euch jederzeit dankbar.


©2012, Inngauliga, Stand:30.10.2010