Inngau-Beach-Cup

Satzung Inngau-Beach-Cup 2008

Es gelten die internationalen Beach-Volleyball-Spielregeln mit folgenden Sonderregelungen:

  1. Anmeldung der Teams schriftlich bis spätestens 15.03.2008 unter trifft-nix[at]hotmail.de beziehungsweise über die Anmeldeformulare auf der Website.
  2. Jedes Team zahlt einmalig 5,- Euro Anmeldegebühr für die Kostendeckung des Internets. Die Startgebühr der einzelnen Turniere obliegt dem Veranstalter (Anhalt: 10,00 Euro)
  3. Einberufen und geleitet wird die Cuprundenversammlung durch den Spielleiter. Dieser wird durch die anwesenden Mannschaftsvertreter für jeweils 1 Jahr gewählt. Die Wahl kann durch Akklamation erfolgen. Stehen mehrere Kandidaten zur Verfügung, ist der Kandidat gewählt, der die einfache Stimmenmehrheit auf sich vereinigen kann.
  4. Der Turnierleiter oder sein Vertreter ist der oberste Schiedsrichter während des Turnierbetriebs. Hierbei obliegt ihm in erster Linie die Überprüfung von Entscheidungen während des Turnierbetriebes auf Übereinstimmung mit dieser Satzung.
  5. Die Veranstalter sind für die Turnierleitung und Austragung verantwortlich. Dabei liegt es Ihnen frei, den Veranstaltungsort zu wählen, insofern dies allen teilnehmenden Mannschaften frühzeitig (mindestens 4 Wochen im Voraus) mitgeteilt worden ist.
  6. Die Veranstalter koordinieren die Spiele innerhalb des eigenen Turniers und überwachen die Einhaltung des satzungsgemäßen Turnierbetriebes. Sie erstellen in Abstimmung mit den anderen Turnierleitern den Spielplan des einzelnen Turniers. Sie sorgen dafür, dass das Ergebnis des Turniers ordnungsgemäß auf der Internetseite veröffentlicht wird.
  7. Der „Internet-Service“ ist für die Pflege des Internet-Auftrittes zuständig.
    http://www.inngauliga.de
    Saison 2007/08: Peter Reichenbach
  8. Herren mit gültiger Beach-Lizenz der offiziellen Dachverbände sind nicht zugelassen.
  9. Es wird eine Männer, eine Frauen und eine Mixed-Runde ausgetragen.
  10. Vor dem Spiel wird festgelegt, ob technische Auszeiten im jeweiligen Spiel von den spielenden Mannschaften in Anspruch genommen werden möchten.
  11. Bestehen während der Austragung eines Spieles Meinungsverschiedenheiten darüber, wie ein Spiel zu werten ist, gilt folgende Regelung:
    - Das Spiel wird normal zu Ende gespielt
    - Der Einspruch einer Mannschaft wird auf dem Ergebnisbericht vermerkt
    - Die Entscheidung über die Wertung des Spieles trifft der Turnierleiter
    - Die beteiligten Mannschaften können Vorschläge zur Wertung machen
  12. Eine Mannschaft besteht aus einem fest bestehendem Team von 2 Personen
    (2 Herren / 2 Damen / 1 Herr + 1 Dame je nach Spielmodus).
  13. Steigt eine Mannschaft während des Turniers aus, so erhält die gegnerische Mannschaft  die Punkte.
  14. Fällt ein Mitspieler für längere Zeit (Krankheit, Verletzung, …) aus, so darf ein einmaliger Wechsel (in der Saison) vorgenommen werden.
  15. Es steht jedem Team frei, sich für ein veranstaltetes Turnier anzumelden, sofern Plätze frei sind. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl zählt die Reihenfolge der Anmeldung. Den Teams, denen die Teilnahme am Turnier wegen zu später Anmeldung nicht möglich ist, steht die Mindestpunktezahl zu.
  16. Die Punktverteilung wird wie folgt geregelt:
    1.Platz             8 Punkte (max)
    2.Platz             7 Punkte
    3.Platz             6 Punkte
    4.Platz             5 Punkte
    Zweitrundenverlierer     2 Punkte
    Vorrundenverlierer         1 Punkt (min)
    Die letzen Plätze werden nicht ausgespielt.
  17. Spätestens eine Woche nach Turniertermin muss der Turnierleiter die Ergebnisse in das Internet eintragen. Das Eintragen erfolgt über einen Link, der per eMail von der Homepage versandt wird. Die Ergebnisberichte sind zur späteren Kontrolle von den Turnierleitern für das jeweilige Cupjahr aufzubewahren.
  18. Das Schiedsgericht wird grundsätzlich von einer Mannschaft gestellt, die nicht aus dem gleichen Spielerpool kommt. Es muss mindestens der 1. Schiedsrichter vorhanden sein. Der 2. Schiedsrichter sollte zur Unterstützung des 1. Schiedsrichters gestellt werden.    
    (Es wird nach den internationalen Beachvolleyballregeln gepfiffen.)
  19. Die Turniere werden  in der Regel am Wochenende  ausgetragen.
  20. Die Netzhöhe beträgt 2,43 m bei den Männern, 2,24 m bei den Frauen und 2,35m im Mixbereich. Sofern das Netz nicht verstellbar ist, beträgt die Mindestnetzhöhe 2,35m.
  21. Jedem Veranstalter wird es freigestellt, den Spielmodus zu bestimmen. Vorschlag: In der Vorrunde wird auf 2 Sätze gespielt und nach Punkten gewertet; im Finale werden zwei Gewinnsätze gespielt.
    Die Sätze enden in der Vorrunde bei 15 Punkten; in der Finalrunde (Platz 1-4) enden die Sätze bei 21 mit 2 Punkten Differenz
  22. Die Teams erklären sich mit der Teilnahme an jedem einzelnen Turnier damit einverstanden, bei entstandenen Schäden weder den Staffelleiter noch den Turnierveranstalter in Regress zu nehmen.


©2012, Inngauliga, Stand:04.05.2008